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Erhalt einer Kündigung - direkt kostenlosen beraten lassen

von einem kompetenten (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht


Eine umgehende arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung verhindert, dass Sie wichtige Fristen versäumen, die mit Erhalt der Kündigung zu laufen beginnen. Wenn diese nicht beachtet werden, bringen Sie sich um wertvolle Rechte. Mit einer sachkundigen Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bochum sind Sie auf der sicheren Seite. Er sorgt dafür, dass keine Frist versäumt wird und alles Notwendige pünktlich erledigt ist.


Ihnen wurde gekündigt?

Bitte zögern Sie nicht, sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Bochum anzurufen, um sich die bestmögliche Unterstützung zu sichern. Sie erreichen uns unter der Rufnummer: 0234-60141580. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Bochum umgehend prüfen.

Sie bekommen zunächst eine Beurteilung Ihrer juristischen Situation und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Vielleicht ist Ihre Kündigung ungerechtfertigt oder wegen formaler Fehler anfechtbar. Damit entspräche diese nicht mehr dem eng gefassten rechtlichen Rahmen und wäre unwirksam.

Mit der Unterstützung eines aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalts der ArbeitnehmerHilfe Bochum werden Sie das gewiss schnell herausfinden. Stellt sich heraus, dass der Arbeitgeber bei der Kündigung Fehler gemacht hat, können Sie auf dem Arbeitsgericht Bochum dagegen klagen, denn vermutlich besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Eine solche wollen Arbeitgeber in der Regel vermeiden, Deshalb ist schon bei der ersten Güteverhandlung die Aussicht auf eine angemessene Abfindung sehr hoch.

Drei-Wochen-Frist nicht versäumen!

Bitte denken Sie daran, dass Ihnen nach dem Erhalt Ihrer Kündigung nur drei Wochen Zeit bleiben, beim Arbeitsgericht Bochum eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Für dieses Rechtsmittel besteht eine materielle Präklusion. Mit diesem Juristendeutsch wird eine bindende Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln beschrieben. Das bedeutet, dass nach dem Ablauf der Frist, von sehr seltenen Ausnahmen abgesehen, keine Klage mehr möglich ist.


Kostenlose Beratung

Arbeitnehmer aus Bochum und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Bochum steht darüber hinaus, die umfassende Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Bochum, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Bochum werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Für kalenderjährlich nur 40 Euro sind Sie arbeitsrechtlich bestens gewappnet


Terminvereinbarung

Bitte rufen Sie uns bei einer drohenden Kündigung unverzüglich an. Wir reservieren Ihnen dann den nächstmöglichen Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er prüft, ob bei Ihnen der Kündigungsschutz greift und Sie deshalb einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben. Denn damit hätten Sie allerbeste Aussichten eine überdurchschnittliche Abfindung und ein außergewöhnlich gutes Arbeitszeugnis.

Zögern Sie bitte nicht bei uns anzurufen. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Bochum unter der Nummer 0234-60141580.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0234-60141580

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0234-60141580

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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